1. Hausarzt-Patienten die
- älter als 60 Jahre
- bisher schon eine Grippe Impfung erhalten haben
- Ennahme von Medikamenten
-
aufgrund von Erkrankung (z.B. Bluthochdruck, Zucker-, Herz-, Lungen- COPD, Asthma und weiteren Erkrankunge
-
Schwangere (ab 2. Tr.)
2. Berufsgruppen und Bewohnern mit vielen Sozialkontakten
- insbesondere medizinisches, plegerisches und therapapeutisches Personal
- weitere Berufsgruppen mit wie Lehrer, Verkäufer, Berater etc.
- Heim- und Pflegeheimbeweohner
3. nicht zugehörige (z.B. jünger) als Mitglied u.g. Versicherungen
- erhalten ein Impfstoff-Rezept zur Einlösung in der Apotheke
- Rezeptabholung vor 11 Uhr!
4. Privat-Versicherte
- erhalten ein Impfstoff-Rezept zur Einlösung in der Apotheke
- Rezeptabholung vor 11 Uhr!
5. nicht aufgeführte Personen
- erhalten ein Privatrezept